Förderung, Hilfe, Tipps, Tricks, Lösungen, Termine, News... Seit Ausbruch der Corona-Pandemie veröffentlichen wir in regelmäßigen Abständen wichtige Informationen in unserem Corona-Wiki. Zuletzt haben Bundesregierung und Wirtschaftsministerium die Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des aktuellen Hilfspakets für November 2020 beschlossen. Einige wichtige Punkte:
• Die Zuschüsse pro Woche der Schließung betragen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019.
• Die Novemberhilfe sieht Beihilfen bis eine Million Euro vor.
• Für junge Unternehmen gelten die Umsätze im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung als Maßstab.
• Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Außer-Haus-Verkaufs-Umsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet.
• Im Gegenzug werden die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen.
• Für Hotels, die weiterhin Geschäftsreisende beherbergen dürfen, gilt, dass Umsätze von weniger als 25 Prozent auf die Umsatzerstattung nicht angerechnet werden.
• Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt.
• Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
• Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.
• Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.